„Insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz (ISEF)
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen ist eine der wichtigsten Aufgaben von Kindergärten, schulvorbereitenden Einrichtungen, Schulen oder anderen Betreuungsangeboten.
Gerade in sensiblen Fällen ist eine fundierte Einschätzung entscheidend, um (mögliche) Gefährdungen (frühzeitig) zu erkennen und angemessen zu handeln.
In solchen Momenten unterstützt die speziell dafür ausgebildete „insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF)“.
Seit dem Jahr 2005 sind Einrichtungen verpflichtet, im Verdachtsfall eine qualifizierte Fachkraft (ISEF) hinzuzuziehen, um Gefährdungen professionell und vor allem neutral einzuschätzen und geeignete Schritte einzuleiten.
Was ist eine „insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF)“?
Eine ISEF unterstützt pädagogische (Fach-)Kräfte bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für Kinder und Jugendliche. Zusätzlich zur speziellen Weiterbildung ist eine langjährige Praxiserfahrung im Kinderschutz, in der Kinder- und Jugendhilfe und / oder in der Beratung eine Voraussetzung.
Sie bringt spezifische Fachkenntnisse mit und berät rechtssicher nach § 8a SGB VIII oder § 4 KKG.
Durch regelmäßige Fortbildungen, Fallbesprechungen und Netzwerkarbeit ist eine stets aktuelle und fachliche Expertise der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ der Lebenshilfe Grafenau gewährleistet.
Leistungen und Angebote
Schwerpunkte:
- Beratung von Gefährdungslagen gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG durch Berücksichtigung sowohl rechtlicher, als auch pädagogischer Aspekte
- Unterstützung und Beratung bei der Risikoabschätzung im Hinblick auf das Kindeswohl
- Prozessbegleitung in Kinderschutzfällen
- Anleitung und Beratung bei schriftlichen Aufgaben wie der Dokumentation oder bei Meldungen an das zuständige Jugendamt
- Unterstützung und Vermittlung bei der Kontaktaufnahme zwischen Behörden und Netzwerkpartnern wie Jugendämtern, Kindergärten, Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen / Trägern
Was fallen für Kosten an bzw. wer übernimmt die Kosten?
Seit dem 01. März 2025 sind alle Kindertageseinrichtungen in Bayern verpflichtet (Art. 9b BayKiBiG), im Kinderschutz eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzuzuziehen, um den Kinderschutz zu gewährleisten (§ 8a SGB VIII).
Die Lebenshilfe Freyung-Grafenau bietet rechtssichere Beratungen durch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (ISEF) an. Für die Beratung ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der jeweiligen Einrichtung erforderlich.
Ansprechpartner & Kontaktdaten
Nicht das Kind soll sich der Umgebung anpassen. Sondern wir sollten die Umgebung dem Kind anpassen.
Maria Montessori
Sie möchten eine fachliche Einschätzung, eine Beratung oder ein unverbindliches Erstgespräch - die ISEF der Lebenshilfe Freyung-Grafenau freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.