Ambulant betreutes Wohnen

Unser Angebot

Das ABW ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung,
  • die derzeit nicht zur selbstständigen Lebensführung in der Lage sind und auf Unterstützung angewiesen sind.
  • für die eine stationäre oder teilstationäre Hilfe nicht erforderlich ist.

Aufnahmekriterien

  • Der Wunsch nach einer weitgehend selbstständigen Wohnform.
  • Grundkenntnisse in lebenspraktischen Fähigkeiten und die Bereitschaft, Unterstützung anzunehmen.
  • Menschen mit akuten Suchtproblemen können nicht aufgenommen werden.

Unsere Zielsetzung

Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung unserer Klienten, damit sie so selbstständig wie möglich in ihrer eigenen Wohnung beziehungsweise in ihrer gewohnten Umgebung leben und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können.

Wir unterstützen sie darin, ihre eigene Persönlichkeit zu entwickeln und eigene Wünsche und Bedürfnisse zu verwirklichen.

Unsere Leistungen

Die Betreuung unserer Klienten orientiert sich am individuellen Bedarf des Einzelnen.

Sie erhalten Beratung, Begleitung und Anleitung sowie Unterstützung bei der Krisenvorbeugung und -bewältigung:

Im lebenspraktischen Bereich

  • Wohnungspflege, Einkauf und Haushaltsführung

Im Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung

  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Krisenintervention

Bei der Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

  • Förderung und Weckung von Interessen sowie Besuch von Kultur-/Bildungs- und Freizeitangeboten

Bei der Aufnahme und Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen

  • Hilfe bei Konfliktlösungen

Im Bereich Arbeit

  • Motivation zum regelmäßigen Besuch sowie Kontakt zur Arbeitsstelle (um Probleme rechtzeitig abzufangen)

Bei der Zusammenarbeit mit anderen Diensten und gesetzlichen Vertretern

Kostenübernahme

Rechtliche Grundlage für das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) bildet das Sozialgesetzbuch XII, §§ 53 und 54.

Die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen trägt in der Regel der Sozialhilfeträger. Für eine Kostenübernahme ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Für die Miete und den Lebensunterhalt muss der Betreute selbst aufkommen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und freuen uns über Ihre Anfrage.

Ihr Ansprechpartner:

Carina Stöger
Leitung ABW
Telefon +49 (0)8552 974 664-0