Das ABW ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung,
Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung unserer Klienten, damit sie so selbstständig wie möglich in ihrer eigenen Wohnung beziehungsweise in ihrer gewohnten Umgebung leben und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können.
Wir unterstützen sie darin, ihre eigene Persönlichkeit zu entwickeln und eigene Wünsche und Bedürfnisse zu verwirklichen.
Die Betreuung unserer Klienten orientiert sich am individuellen Bedarf des Einzelnen.
Sie erhalten Beratung, Begleitung und Anleitung sowie Unterstützung bei der Krisenvorbeugung und -bewältigung:
Im lebenspraktischen Bereich
Im Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung
Bei der Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Bei der Aufnahme und Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen
Im Bereich Arbeit
Bei der Zusammenarbeit mit anderen Diensten und gesetzlichen Vertretern
Rechtliche Grundlage für das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) bildet das Sozialgesetzbuch XII, §§ 53 und 54.
Die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen trägt in der Regel der Sozialhilfeträger. Für eine Kostenübernahme ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Für die Miete und den Lebensunterhalt muss der Betreute selbst aufkommen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und freuen uns über Ihre Anfrage.